Die schwarz-rote Berliner Landesregierung möchte das Berliner Informationsfreiheitsgesetz beschneiden. Das geht aus einem Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ (PDF) aus dem Februar hervor. In Zukunft sollen dadurch bestimmte Informationen von Informationsfreiheitsanfragen ausgenommen werden, etwa solche zu kritischer Infrastruktur oder wenn es im Themenfeld laufende Ermittlungsverfahren gibt oder diese vorbereitet werden.
In der Gesetzesbegründung heißt es, ersteres sei durch „eine veränderte Sicherheitslage und in Reaktion auf mehrere Anschläge auf die Elektrizitätsversorgung“ notwendig. Letzteres ist laut Arne Semsrott, Leiter und Chefredakteur von FragDenStaat, allerdings besonders auffällig: „Unzählige Details zur CDU-Fördermittelaffäre in Berlin sind nur durch das Informationsfreiheitsgesetz ans Licht gekommen. Mit der geplanten Gesetzesänderung wären die Dokumente dazu künftig geheim.“ Offenbar wolle die Koalition kurz vor der Wahl noch dafür sorgen, dass ihre Klüngeleien nicht mehr aufgedeckt werden können, so Semsrott weiter.
Gegen den eigenen Koalitionsvertrag
Dass die schwarz-rote Koalition überhaupt das Informationsfreiheitsgesetz beschneidet, widerspricht ihrem Koalitionsvertrag (PDF). In diesem hieß es 2023 noch:
Die Koalition wird schnellstmöglich ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen und dabei nur den Bereich Verfassungsschutz aus dem Geltungsbereich herausnehmen. Dabei werden wir die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie ‚Open by default‘ für die öffentlichen Daten schaffen.
Die rot-grün-rote Vorgängerregierung hatte ein solches Transparenzgesetz bereits geplant. Die SPD hatte vor der damaligen Wahl-Wiederholung abrupt auf die Bremse getreten und das Gesetz blockiert, obwohl der Gesetzgebungsprozess schon im Gange war.
Informationsfreiheitsgesetze regeln den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ermöglichen Bürger:innen und der Presse auf Anfrage Einsicht in amtliche Dokumente. Ein Transparenzgesetz geht noch einen Schritt weiter: Hier müssen die Dokumente nicht mehr angefragt werden, sondern werden im Regelfall automatisch veröffentlicht. Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze sind ein Instrument demokratischer Kontrolle.

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